Verfassungsgericht: Rückwirkende Gesetzesänderungen nur begrenzt möglich
Das Bundesverfassungsgericht zeigt dem Gesetzgeber klare Grenzen für nachträgliche Gesetzesänderungen auf: Sie dürfen nur rückwirkend gelten, wenn sie nicht in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreifen. Das …
Das Bundesverfassungsgericht zeigt dem Gesetzgeber klare Grenzen für nachträgliche Gesetzesänderungen auf: Sie dürfen nur rückwirkend gelten, wenn sie nicht in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreifen. Das …