Verdachtskündigung bei Unterschlagung
Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass sein Arbeitnehmer Geld unterschlagen hat, kann er eine Verdachtskündigung aussprechen. Er ist zuvor allerdings zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Das bedeutet, er darf er …
Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass sein Arbeitnehmer Geld unterschlagen hat, kann er eine Verdachtskündigung aussprechen. Er ist zuvor allerdings zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Das bedeutet, er darf er …