Urteil: Rundfunkbeitrag mit Verfassung vereinbar
Das Koblenzer Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag mit der Verfassung in Rheinland-Pfalz vereinbar ist. Die Klage eines Unternehmens wurde damit abgewiesen.
Das Koblenzer Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag mit der Verfassung in Rheinland-Pfalz vereinbar ist. Die Klage eines Unternehmens wurde damit abgewiesen.