Telekom-Anbieter verstoßen nicht gegen Kartellrecht
Die EU-Kommission hat die Deutsche Telekom und zwei weitere Anbieter vom Verdacht unsauberer Praktiken beim Zusammenschalten von Netzen vorläufig freigesprochen. Doch die Wettbewerbshüter wollen den Markt weiter im Auge behalten.
Die EU-Kommission hat die Deutsche Telekom und zwei weitere Anbieter vom Verdacht unsauberer Praktiken beim Zusammenschalten von Netzen vorläufig freigesprochen. Doch die Wettbewerbshüter wollen den Markt weiter im Auge behalten.