Sturz beim Autowaschen ist kein Arbeitsunfall
Wer beim Autowaschen stürzt und sich schwer verletzt, kann das nicht als Arbeitsunfall geltend machen – auch wenn die Wäsche auf dem Weg zu einem Geschäftstermin geschah. Als Unternehmer möchte man gerne einen gepflegten Eindruck …
Wer beim Autowaschen stürzt und sich schwer verletzt, kann das nicht als Arbeitsunfall geltend machen – auch wenn die Wäsche auf dem Weg zu einem Geschäftstermin geschah. Als Unternehmer möchte man gerne einen gepflegten Eindruck …