Schüler muss wegen Whatsapp-Sexting Schmerzensgeld zahlen
Ein Schüler muss einer Mitschülerin Schmerzensgeld zahlen, weil er intime Fotos des Kindes per Whatsapp verbreitet hatte. Das Geld hat er selbst verdienen müssen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (239 C 225/14) hat einer …
Ein Schüler muss einer Mitschülerin Schmerzensgeld zahlen, weil er intime Fotos des Kindes per Whatsapp verbreitet hatte. Das Geld hat er selbst verdienen müssen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (239 C 225/14) hat einer …