Pluspunkt für Pyeongchang
08. Februar 2010 Wenn sich ein Sportler eines Dopingvergehens schuldig macht, hat er sich moralisch beschmutzt und darf an den folgenden Olympischen Spielen nicht teilnehmen. Selbst dann nicht, wenn er seine Strafe bereits vollständig abgesessen hat …
08. Februar 2010 Wenn sich ein Sportler eines Dopingvergehens schuldig macht, hat er sich moralisch beschmutzt und darf an den folgenden Olympischen Spielen nicht teilnehmen. Selbst dann nicht, wenn er seine Strafe bereits vollständig abgesessen hat …