Newsletter-Adressen einsammeln – ist das rechtskonform?
Auch in Deutschland sollen Kunden in einer Anzeige ihre E-Mail-Adresse eingeben können, um einen Newsletter zu bestellen oder um ein Angebot zu erhalten. Rechtsanwalt Johannes Richard nennt Details.
Auch in Deutschland sollen Kunden in einer Anzeige ihre E-Mail-Adresse eingeben können, um einen Newsletter zu bestellen oder um ein Angebot zu erhalten. Rechtsanwalt Johannes Richard nennt Details.