Mitarbeiter muss Vergütung herausgeben
Lässt ein Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten, muss er die bezogene Vergütung herausgeben.
Lässt ein Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten, muss er die bezogene Vergütung herausgeben.