Kunde muss Widerruf nicht nochmal bestätigen
Übt der Kunde bei einem Fernabsatzvertrag sein Widerrufsrecht aus, darf der Anbieter für die Wirksamkeit der Stornierung keine zusätzlichen Schritte verlangen. Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass …
Übt der Kunde bei einem Fernabsatzvertrag sein Widerrufsrecht aus, darf der Anbieter für die Wirksamkeit der Stornierung keine zusätzlichen Schritte verlangen. Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass …