Kosten eines Erststudiums sind keine Betriebsausgaben
Die Kosten für ein Studium stehen zwar in Zusammenhang mit dem weiteren beruflichen Erwerbsleben, können aber dennoch nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Kosten, die einem Betrieb zuzuordnen sind beziehungsweise eindeutig …
Die Kosten für ein Studium stehen zwar in Zusammenhang mit dem weiteren beruflichen Erwerbsleben, können aber dennoch nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Kosten, die einem Betrieb zuzuordnen sind beziehungsweise eindeutig …