Klägerin besitzt Filmrechte womöglich gar nicht
Redtube-Nutzer können womöglich aufatmen. Die Kläger besitzen anscheinend selbst gar nicht die Rechte an den Sexfilmen. Geldstrafen müssen also nicht zwingend bezahlt werden.
Redtube-Nutzer können womöglich aufatmen. Die Kläger besitzen anscheinend selbst gar nicht die Rechte an den Sexfilmen. Geldstrafen müssen also nicht zwingend bezahlt werden.