Keine Entschädigung bei verschwiegener Schwerbehinderung
Teilt ein Bewerber dem Arbeitgeber nicht mit, dass er schwerbehindert ist, kann er nach einer Ablehnung auch keinen Schadenersatz wegen angeblicher Diskriminierung verlangen. Wird ein Bewerber aufgrund seiner Behinderung …
Teilt ein Bewerber dem Arbeitgeber nicht mit, dass er schwerbehindert ist, kann er nach einer Ablehnung auch keinen Schadenersatz wegen angeblicher Diskriminierung verlangen. Wird ein Bewerber aufgrund seiner Behinderung …