Kabelnetzanbieter muss Geld an Kunden zurückzahlen
Ein regionaler TV-Kabelnetzanbieter kann Kunden nicht für untergeschobene Verträge zur Kasse bitten. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. Das Landgericht Leipzig hat Kabel Lausitz zur Rückzahlung von Einnahmen aus …
Ein regionaler TV-Kabelnetzanbieter kann Kunden nicht für untergeschobene Verträge zur Kasse bitten. Das hat das Landgericht Leipzig entschieden. Das Landgericht Leipzig hat Kabel Lausitz zur Rückzahlung von Einnahmen aus …