Internet-Verkäufer müssen Produkte korrekt beschreiben
Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung «ohne Gewähr» dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung «ohne Gewähr» dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was sie versprechen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.