Gestaffelte Kündigungsfristen sind keine Altersdiskriminierung
Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter aufgrund ihres Alters nicht diskriminieren. Eine Staffelung der Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit ist ihm aber sehr wohl erlaubt, auch wenn sich hierbei durchaus eine Parallele zum …
Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter aufgrund ihres Alters nicht diskriminieren. Eine Staffelung der Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit ist ihm aber sehr wohl erlaubt, auch wenn sich hierbei durchaus eine Parallele zum …