EuGH-Urteil: Vergiss, Google!
Bei Google gilt unter Umständen künftig das "Recht auf Vergessen". Laut einem EuGH-Urteil soll die Suchmaschine bestimmte Inhalte auf Wunsch von Betroffenen nicht mehr anzeigen. Auf den ersten Blick sinnvoll, auf den zweiten Kosmetik.
Bei Google gilt unter Umständen künftig das "Recht auf Vergessen". Laut einem EuGH-Urteil soll die Suchmaschine bestimmte Inhalte auf Wunsch von Betroffenen nicht mehr anzeigen. Auf den ersten Blick sinnvoll, auf den zweiten Kosmetik.