Deutsches Recht gilt auch für ausländische Ebay-Händler
Von Rainer Schuldt Wer als ausländischer Händler über die deutsche Ebay-Plattform Waren verkauft, muss sich an das deutsche Recht halten. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Karlsruhe hervor.
Von Rainer Schuldt Wer als ausländischer Händler über die deutsche Ebay-Plattform Waren verkauft, muss sich an das deutsche Recht halten. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Karlsruhe hervor.