Der Chef darf in sozialen Netzwerken recherchieren
Die Bundesregierung stellt fest, dass es gegenwärtig völlig legal sei, wenn die Personalabteilung die Beschäftigten in sozialen Netzwerken ausforsche. Doch auf EU-Ebene sei ein Gesetz dazu geplant. Arbeitgeber dürfen in sozialen …
Die Bundesregierung stellt fest, dass es gegenwärtig völlig legal sei, wenn die Personalabteilung die Beschäftigten in sozialen Netzwerken ausforsche. Doch auf EU-Ebene sei ein Gesetz dazu geplant. Arbeitgeber dürfen in sozialen …