Business-Klamotten sind keine Berufskleidung
Der Bundesfinanzhof bleibt hart: Aufwendungen für Business-Kleidung werden weiterhin als Privatausgaben betrachtet und können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Koch, Arzt oder Kellner: Sie alle können ihre Ausgaben für …
Der Bundesfinanzhof bleibt hart: Aufwendungen für Business-Kleidung werden weiterhin als Privatausgaben betrachtet und können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Koch, Arzt oder Kellner: Sie alle können ihre Ausgaben für …