Berücksichtigung der Altersstruktur im Insolvenzverfahren ist keine Diskriminierung
Bei betriebsbedingten Kündigungen darf im Insolvenzverfahren auch nach Altersgruppen vorgegangen werden. Allerdings nur, wenn es dafür gute Gründe gibt. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden.
Bei betriebsbedingten Kündigungen darf im Insolvenzverfahren auch nach Altersgruppen vorgegangen werden. Allerdings nur, wenn es dafür gute Gründe gibt. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden.