Bank haftet nicht bei Hack mit Smart-TAN-Plus-Verfahren
Wer beim Onlinebanking Opfer einer Man-in-the-Middle-Attacke wird und das Smart-TAN-Plus-Verfahren einsetzte, bekommt den Schaden nicht von der Bank erstattet. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden. Eine Bank haftet nicht …
Wer beim Onlinebanking Opfer einer Man-in-the-Middle-Attacke wird und das Smart-TAN-Plus-Verfahren einsetzte, bekommt den Schaden nicht von der Bank erstattet. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden. Eine Bank haftet nicht …