Justiz Internet: Porno-Abmahnwelle: Landgericht Köln rudert zurück
Kehrtwende in Sachen Abmahnwelle gegen Nutzer von Sex-Videos im Netz: Das Landgericht Köln zweifelt selbst seine ursprüngliche Einschätzung an. Eine Rechtsverletzung sei nicht offensichtlich, heißt es nun.
Kehrtwende in Sachen Abmahnwelle gegen Nutzer von Sex-Videos im Netz: Das Landgericht Köln zweifelt selbst seine ursprüngliche Einschätzung an. Eine Rechtsverletzung sei nicht offensichtlich, heißt es nun.