Zuständigkeit bei Kündigungsschutzklage
Der Europäische Gerichtshof hatte zu entscheiden, welches Arbeitsrecht bei einer Tätigkeit in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gilt.
Der Europäische Gerichtshof hatte zu entscheiden, welches Arbeitsrecht bei einer Tätigkeit in mehreren EU-Mitgliedsstaaten gilt.