Vogelschutz beim Heckenschneiden
Für Hobbygärtner, die jetzt die Heckenschere zur Hand nehmen, ist Vorsicht geboten. Das Hamburgische Naturschutzgesetz verbietet das Kappen und Roden von Bäumen, Hecken und Gebüschen vom 15. März bis zum 30. September, lässt aber …