Mülltrennung: Mieter müssen Kontrolle laut BGH-Urteil mitbezahlen
Weil Mieter sich beim Mülltrennen offenbar nicht an die Vorschriften hielten, beauftragte ein Vermieter einen Kontrolldienst – und legte die Kosten auf die Hausbewohner um. Recht so, findet der Bundesgerichtshof.