McCain gewinnt den Rechtsstreit zu Smiley-Tiefkühlkroketten
Warenformen sind grundsätzlich frei. In Zukunft wird es aber wohl weniger grinsende Kroketten in deutschen Kitas und Kantinen geben. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Die Smiley-Form ist eine geschützte Marke.