Verbraucher: Keine Hartz-IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät
Die Hartz-IV-Regeln sind knifflig. Das zeigt der Fall einer Wurstverkäuferin. Ihr Arbeitgeber stellt eine Pausenverpflegung zur Verfügung. Doch das fettige Essen nahm sie nicht zu sich. Das Jobcenter zog dennoch eine Pauschale ab …