Resturlaub später nehmen: Stichtag 31. März: So retten Sie Ihren Urlaub vom Vorjahr
Arbeitnehmer müssen den Resturlaub aus dem vergangenen Jahr im ersten Quartal des neuen Jahres nehmen. Stichtag dafür ist der 31. März. Ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch. Wer jetzt nicht freinehmen kann, muss schnell handeln.