Revisionen verworfen: BGH: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Rund um den Dividendenstichtag schoben jahrelang etliche Banker Wertpapiere hin und her und ließen sich nie gezahlte Steuern erstatten. Das war strafbares Handeln, urteilt nun der Bundesgerichtshof. Auch das Einziehen von Geldern durch die Behörden war…