Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.