Welche Behandlungskosten abzugsfähig sind
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Der Abzug als außergewöhnliche Belastung wurde erleichtert und so die Steuerlast verringert.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Der Abzug als außergewöhnliche Belastung wurde erleichtert und so die Steuerlast verringert.