Wann ist ein Stellenbewerber benachteiligt?
Eine Benachteiligung ist nur gegeben, wenn die Bewerbung um die Stelle schon im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung vorgelegen hat.
Eine Benachteiligung ist nur gegeben, wenn die Bewerbung um die Stelle schon im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung vorgelegen hat.