Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zu 7.000 Euro Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zu 7.000 Euro Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt.