Verstoß gegen Ebay-Grundsätze
Nicht jeder Verstöß gegen die Grundsätze von Ebay überschreitet die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit, meint das Oberlandesgericht Hamm.
Nicht jeder Verstöß gegen die Grundsätze von Ebay überschreitet die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit, meint das Oberlandesgericht Hamm.