Urteil Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter
Keine Sicherungsverwahrung: Ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher aus Heinsberg bleibt in Freiheit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Keine Sicherungsverwahrung: Ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher aus Heinsberg bleibt in Freiheit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.