Urteil: Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter zulässig
Hausbesitzer, die sich durch unangemeldete Besuche von Mitarbeitern der GEZ belästigt fühlen, können sich dagegen mit einem Hausverbot wehren, hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Hausbesitzer, die sich durch unangemeldete Besuche von Mitarbeitern der GEZ belästigt fühlen, können sich dagegen mit einem Hausverbot wehren, hat das Amtsgericht Bremen entschieden.