Urlaub eines verstorbenen Mitarbeiters wird nicht ausbezahlt
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der verstorben ist, erlischt mit dessen Tod.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der verstorben ist, erlischt mit dessen Tod.