Versprochener Meerblick fehlt: Geld zurück für Urlauber
Duisburg. Der Katalog versprach Meerblick, doch der Urlauber sieht nur die Wand des Hotels gegenüber. In Fällen wie diesem dürfen Reisende Geld vom Veranstalter zurückfordern. In einem Fall hielt das Amtsgericht Duisburg eine Reisepreisminderung …