Reiserücktritt muss maßgebliche Ursache haben
Frau wollte wegen eines neuen Jobs ihren Urlaub stornieren – doch das war nicht versichert Der für den Rücktritt von einer Veranstalterreise angegebene Grund muss Hauptursache für die Absage sein. Anderenfalls werden Stornogebühren fällig.