Zuzahlung für Ersatzhotel nicht gegen Kundenwillen
Ein Reiseveranstalter darf keine Zuzahlung für ein Ersatzhotel gegen den Willen des Kunden verlangen, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht. Hat der Kunde das unmissverständlich abgelehnt, so bekommt er die Mehrkosten …