Tourismus: Reisevermittler tritt als Veranstalter auf: Strenge Regeln
Die Regeln sind eindeutig. Ein Unternehmen, das Reisen nur vermittelt, darf es keine Anzahlung verlangen. Es sei denn, es stellt einen Sicherungsschein aus. Denn nur so ist der Kunde vor einer Insolvenz des Vermittlers geschützt.