Urteil: Ryanair-Fluggäste dürfen Ansprüche an Portale abtreten
Wem eine Entschädigung etwa durch Flugverspätung zusteht, kann diese über Flugrechtsportale einfordern. Ryanair wollte das durch seine AGB verhindern. Zu Unrecht, urteilte nun ein Gericht.