Restzahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig
Veranstalter dürfen die Restzahlung auf den Reisepreis nicht zu früh verlangen. Das hat das OLG Köln auf Klage der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg gegen einen Anbieter von Flusskreuzfahrten entschieden (Az. 6 U 104/12). Das …