Auch bei Zwischenstopp außerhalb Europas: EU-Gericht stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen
Wenn Reisende in der EU starten und sich ihr Anschlussflug mehr als drei Stunden verspätet, haben sie einen Anspruch auf Entschädigung – sofern es sich um eine einzige Buchung handelt. Das urteilte der EuGH.