Recht: Nutzung eines fremden Internetzugangs ist nicht strafbar
Wer für den Internetzugang ein fremdes, unverschlüsseltes Drahtlosnetzwerk nutzt, handelt nicht strafbar. Das Einwählen mit einem Laptop oder anderen mobilen Computergeräten erfüllt keinen Straftatbestand, zumal sich die Eigentümer durch …
Wer für den Internetzugang ein fremdes, unverschlüsseltes Drahtlosnetzwerk nutzt, handelt nicht strafbar. Das Einwählen mit einem Laptop oder anderen mobilen Computergeräten erfüllt keinen Straftatbestand, zumal sich die Eigentümer durch …