Richtige Taktik beim Einspruch vermeidet Steuerzinsen
Legt ein Steuerzahler Einspruch beim Finanzamt ein, muss er den strittigen Betrag dennoch erst einmal bezahlen. Denn ein Rechtsbehelf hemmt nicht die Wirksamkeit des angefochtenen Steuerbescheides. Doch das muss nicht sein, wenn gleichzeitig …