Recht: Notwendigkeit eines mobilen Atemgerät muss darlegt werden
Hat ein chronisch lungenkranker Mensch im Urlaub Anspruch auf Versorgung mit einem zusätzlichen Atemgerät auf Kosten seiner privaten Krankenversicherung (PKV)? Grundsätzlich nicht, befanden die Richter des Landgerichts Düsseldorf.