Weiterbildung: Bei Kündigung zahlt der Arbeitnehmer
ERFURT (lu). Praxischefs dürfen von ihren Mitarbeitern die durch eine Weiterbildung entstandenen Kosten zurückverlangen, wenn diese vor Abschluss der Bildungsmaßnahme von sich aus das Arbeitsverhältnis beenden. Das hat das Bundesarbeitsgericht …