Krankheitskosten: Steuern sparen nur mit Vorab-Attest
Der Bundesfinanzhof beugt sich einer gesetzlichen Neuregelung im Steuervereinfachungsgesetz aus dem vergangenen Jahr. Damit greift die Regelung auf für noch offene Altfälle. MÜNCHEN (mwo). Krankheitsbedingte Ausgaben können nicht …